Infos zur Vermittlung

Hier findest du Infos zum Ablauf der Vermittlung.

Du hast in einem unserer Partnertierheime einen Hund gefunden, für den du dich interessierst?

Dann nimm bitte mit einem unserer Ehrenamtlichen Kontakt auf. Die entsprechenden Nummern bzw. Mail-Adressen findest du am Ende jeder Beschreibung.

Oder sende uns direkt eine Vermittlungsanfrage mithilfe des Vermittlung-Fragebogens zu.

Wir werden uns dann bei dir melden. Wenn alles passt und wir den richtigen Hund für dich gefunden haben, werden wir mit dir einen Termin zur Vorkontrolle vereinbaren.

Zur Erklärung der Begriffe vor den Hunden auf unserer Website:
Reserviert = Vorkontrolle positiv, der Hund hat einen festen Ausreiseplatz

Hier noch ein wichtiger Hinweis:

Ein Welpe bzw. Junghund darf erst mit 12 Wochen gegen Tollwut geimpft werden und bei einer grenzüberschreitenden Reise muss diese Impfung nach Vorschrift des Gesetzgebers 21 Tage alt sein. Wenn du also einen Junghund aus Ungarn, Polen oder Bulgarien adoptieren möchtest, kann dieser erst im Alter von etwa vier Monaten zu dir reisen.

Vorkontrollen finden immer bei dir zu Hause statt.

Worum geht es im Einzelnen bei der Vorkontrolle?

Wir möchten dich gerne persönlich kennenlernen. Auch sehen wir uns gerne das Umfeld an, in das der Hund kommen soll. Oftmals fällt uns das ein oder andere auf, was man noch verbessern kann.

Dazu kommen oft noch Dinge in Bezug auf Tierheimhunde aus dem Ausland, die bei der Vorkontrolle besprochen werden können.

Auch bei ggf. rechtlichen Aspekten stehen wir Ihnen zur Seite (z.B. Hilfestellung, was die unterschiedliche Handhabung der laut Landeshundegesetz erforderlichen Auflagen betrifft).

Im Rahmen der Vorkontrolle hat auch die zukünftige Familie des Hundes die Möglichkeit, uns persönlich kennenzulernen.

Nach der Vorkontrolle besprechen wir uns in der Regel im Team und geben dir dann eine Rückmeldung.

Sollte alles passen und du hast von uns die Zusage bekommen, werden wir mit dir einen Schutzvertrag abschließen.

Was ist ein Schutzvertrag?

In einem Schutzvertrag werden relevante Absprachen zur Übergabe des Haustieres festgehalten. Dazu zählen unter anderem Angaben zum Vierbeiner sowie zum zukünftigen Adoptanten. Desweiteren enthält der Vertrag die Verpflichtung, sich im Umgang mit dem Tier an bestimmte Vorgaben zu halten.

Schutzverträge sind nicht nur bei Tierheimen, sondern auch bei Tierschutzorganisationen üblich, die Tiere in Not aus dem Ausland vermitteln. Der Abschluss des Schutzvertrages sowie die Erhebung einer Gebühr dienen dem Schutz des Tieres und sollen sicherstellen, dass es in ein liebe- und verantwortungsvolles Zuhause vermittelt wird.

Schutzgebühr

Aufteilung Schutzgebühr nach einzelnen Partnertierheimen

Die Schutzgebühr für unsere Hunde in Bulgarien, Serbien, Polen, Ungarn beträgt 460 € und setzt sich wie folgt zusammen :

  • Kostenauslage vom jeweiligen Tierheim für die Impfung, den Chip und tierärztliche Versorgung des Hundes .
  • Transportgebühr des Hundes.
  • Spende an den Verein zur Unterstützung der Tierheime.

Die Schutzgebühr für unsere Hunde in der Türkei beträgt 480 € (inkl. Flug) und setzt sich wie folgt zusammen :

  • Kostenauslage vom jeweiligen Tierheim für die Impfung, den Chip und tierärztliche Versorgung des Hundes .
  • Transportgebühr des Hundes, ausgenommen ist die vorzeitige Ausreise des Hundes aus dem Tierheim.
  • Spende an den Verein zur Unterstützung der Tierheime.

Hierzu noch ein wichtiger Hinweis:

Unsere Partnertierheime arbeiten mit den tierärztlichen Praxen vor Ort zusammen. Der Standard vor Ort ist in keinem Fall mit dem unserer hiesigen tierärztlichen Praxen zu vergleichen. Hierauf möchten wir ausdrücklich hinweisen. Ebenfalls haben wir als Verein keinen Einfluss darauf, mit welchen Praxen die Tierheime vor Ort zusammenarbeiten.

Jeder Hund muss vor der Ausreise von der örtlichen tierärztlichen Praxis nach einer entsprechenden Abschlussuntersuchung für den Transport freigegeben werden.

Es kann grundsätzlich niemals ganz ausgeschlossen werden, dass ein Hund eine noch nicht erkennbare Krankheit hat. Wie bei uns Menschen auch können Krankheiten auch erst später erkannt werden oder brechen später aus. Nicht jede Krankheit bringt ein Hund aus dem Ausland mit. Auch hier in Deutschland können Hunde nach der Vermittlung erkranken. Wir können als Verein keine Garantie übernehmen, dass jeder Hund zu 100 % gesund ist.

Das können weder eine Zucht noch deutsche Tierheime oder wir, bzw. unsere Partnertierheime vor Ort.

Daher empfehlen wir, die Hunde nach ein paar Monaten Eingewöhnungszeit bei einer deutschen Praxis vorzustellen, um noch einmal einen kompletten Gesundheitsscheck vornehmen zu lassen.

Eine Haftung für die Untersuchungen vor Ort (Polen, Ungarn, Bulgarien, Serbien und der Türkei) können wir als Verein nicht übernehmen.

Zusätzliche Kosten (optional):

  • Bei Wunsch zusätzlich zur Schutzgebühr zu entrichten (z.B. bei erweiterten Bluttests). Wir empfehlen aber, das hier in Deutschland machen zu lassen.

Der Rest der Schutzgebühr ist für die Transportkosten, die anfallen, da wir mit dem eigenen Vereinswagen (unserem DUMBO) fahren.

Wann kann ich meinen Hund in Empfang nehmen?

Nachdem der Vertrag unterschrieben wieder bei uns ist, sowie die Schutzgebühr überwiesen ist, bereiten wir die Ausreise für deinen Vierbeiner vor. In der Regel kommt er auf unserer nächsten Tour in das Partnertierheim mit. Da wir einen eigenen Vereinswagen besitzen und die Touren selber fahren, können wir dir auch verbindlich den Ausreisetermin nennen. Kommt dein Hund aus Bulgarien, Serbien oder der Türkei werden die Ausreisetermine individuell mitgeteilt.

Über den genauen Ablauf am Ausreisetag wirst du von uns zeitnah informiert. In der Regel kommunizieren wir mit dir über eine WhatsApp Gruppe, die extra für diese Tour erstellt wird. In dieser Gruppe kannst du auch in den folgenden Tagen nach Übernahme mit uns sprechen, wenn es Fragen oder andere Anliegen geben sollte. Du kannst uns aber auch persönlich anschreiben.

Was passiert, wenn es einfach nicht klappt mit dem neuen Hundefreund?

Es kann vorkommen, dass sich Gründe ergeben, aus denen der Hund nicht in seiner neuen Familie bleiben kann. Voraussetzung ist, dass man sich rechtzeitig Hilfe von einer guten Hundeschule sucht. 

Auch hier lassen wir dich nicht alleine und kümmern uns zusammen mit dir darum. Wir suchen dann für deinen Vierbeiner ein neues Zuhause. Das kann in der Regel schnell gehen, kann aber auch etwas Zeit in Anspruch nehmen. Bei ganz dringenden Rückgaben muss die Familie auf eigene Kosten den Hund vorerst in einer guten Hundepension unterbringen. Die Kosten hierfür kann unser Verein nicht tragen.

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